Rezertifierung von AVLE Qualifizierungsnachweisen

Verlängern Sie die Gültigkeit der AVLE-Module 1–4 um weitere drei Jahre!

Bei den AVLE-Modulen 1–4 beträgt die Gültigkeit drei Jahre. Durch Rezertifizierung kann die Gültigkeit um weitere drei Jahre verlängert werden.

Dabei werden die Module 1–3 gemeinschaftlich betrachtet. Das Ablaufdatum des zuletzt absolvierten Moduls ist der Stichtag für die Rezertifizierung. Nach Ablauf muss bis spätestens 90 Tage danach rezertifiziert werden, ansonsten verlieren die Zertifikate ihre Gültigkeit und müssen neu erworben werden. Die Rezertifizierung kann auch bis zu 90 Tagen vor dem Ablaufdatum erfolgen. Ausgangsdatum für die dreijährige Verlängerung ist in beiden Fällen das ursprüngliche Ablaufdatum.

Es kann auch ein weiteres Modul der Module 1–3 absolviert werden. Wichtig ist hier, dass das letzte zuvor abgeschlossene Modul noch gültig ist. Wurden bereits alle Module von 1–3 erworben, dann muss rezertifiziert werden. Weitere Informationen Rezert 1–3

Modul 4 wird komplett separat betrachtet. Weitere Informationen Rezert 4

Rezertifizierungstermine finden Sie in unserem Terminkalender.

Übersicht

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